| 1.)
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag
ist Frankfurt-Main.
2.) Die Ware wird ab Lager Frankfurt-Main
versandt. Die Versandkosten trägt der Käufer.
3.)
Bei Lieferung ab auswärtigem Lager kann ein Lagerzuschlag
in Rechnung gestellt werden.
4.) Verpackungskosten sind frei
.
5.) Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die
Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht der Firma Kottenhahn
nach ihrer Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist
von 12 Tagen entweder vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz zu verlangen.
6.) Bei Streiks und sonstigen
nicht verschuldeten Betriebsunterbrechungen wird die Firma
Kottenhahn den Käufer sofort verständigen, um eine
gemeinsame Lösung zu finden.
7.) Der Käufer verständigt
die Firma Kottenhahn über Mängel an der gekauften
Ware spätestens nach 3 Werktagen. Nach Zuschnitt oder
sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede
Beanstandung ausgeschlossen.
7.) Geringe, technisch nicht
vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe , Breite,
des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen
nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche
Abweichungen.
8.) Bei berechtigten Mängelrügen
hat die Firma Kottenhahn das Recht auf Nachbesserung oder
Lieferung mangelfreier Ersatzware.
10.) Die Rechnung wird
zum Tag der Lieferung ausgestellt. Rechnungen sind Zahlbar
per Bankeinzug, Kreditkarte, Vorauskasse, Nachnahme, 2 %
Skonto. Bei Zahlungsverzug ist Käufer verpflichtet 8
% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz zu zahlen.
12.)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Firma Kottenhahn
13.) Als Gerichtsstand gilt
Frankfurt-Main als vereinbart. |